Morphin/Codein/Thebain/THC-Lebensmittelanalyse

Hintergrund

Opiate: Opiate sind Arzneimittel, die über Opiatrezeptoren im zentralen Nervensystem wirken und sehr stark schmerzhemmend sind. Zu ihnen zählen unter anderem Morphin, Codein oder Thebain. Da sie auch starke Nebenwirkungen wie z. B. Blutdruckabfall oder Atemdepression hervorrufen können, unterliegt die Anwendung strengen Regeln. In Lebensmitteln kommt es vermehrt zum Nachweis der Betäubungsmittel. Die in Schlafmohnsamen enthaltenen Opiate können durch unsaubere Erntemethoden im Mohn verbleiben und der Anteil an Opium mit seinen Hauptbestandteilen Morphin, Codein und Thebain somit stark erhöht sein. Vor allem importierter Mohn ist betroffen.

Cannabinoide: Cannabinoide sind in allen Pflanzenteilen enthalten, die über Drüsenhaare verfügen. So enthalten Hanfsamen zwar keine Cannabinoide, werden jedoch bei der Ernte durch cannabinoidhaltige Pflanzenteile kontaminiert. Der psychoaktive Inhaltsstoff von Hanf ist Δ9 Tetrahydrocannabinol (THC). In der Pflanze liegt THC überwiegend als THC-Säure vor. Durch Wärme und UV-Strahlung wird diese zu THC decarboxyliert.

Rechtliche Einstufung

Morphin/Codein: In der gesundheitlichen Bewertung Nr. 012/2006 empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einen vorläufigen Richtwert für Mohnsamen von 4 µg/g (entspricht 4 mg/kg). Zusätzlich dazu wurde eine akute Referenzdosis (ARfD) von 10 μg Morphin-Äquivalenten pro kg Körpergewicht (KG) als Gruppen-ARfD für Morphin und Codein abgeleitet (018/2018 BfR).

THC: Das BgVV (heute BfR) hat im Jahr 2000 eine duldbare tägliche Aufnahmemenge von 1-2 µg/kg KG/Tag Gesamt-THC (THC und THC-Säure) abgeschätzt. Anhand dieses Wertes wurden THC-Richtwerte für verzehrsfertige Lebensmittel abgeleitet (Getränke: 5 µg/kg; Speiseöle: 5000 µg/kg; andere Lebensmittel: 150 µg/kg). 2015 hat die EFSA in einer Stellungnahme (EFSA-Journal 2015; 13(6):4141) einen ARfD-Wert von 1 µg THC/kg KG festgelegt.

Analytik

Die in der IGV GmbH nachweisbaren Opiate/Cannabinoide werden mit dem QuEChERS Verfahren extrahiert. Hierbei kommt es im ersten Extraktionsschritt zu einer Partitionierung über Aussalzung, bei dem ein Gleichgewicht zwischen wässriger und organischer Phase entsteht. Die nachfolgende Aufreinigung erfolgt mittels einer dispersiven Festphasenextraktion und entfernt Störsubstanzen. Der Nachweis der genannten Betäubungsmittel erfolgt mittels Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS/MS). Quantifiziert wird über ausgewählte isotopenmarkierte Standards.

 

Kontakt:
Dr. Linda Uhr
LL organ. Spurenanalytik, GC/LC-MS/MS
Tel. 033200 89-263

Beispielchromatogramm einer LC-MS/MS-Messung mit 0,1 mg/kg Morphin/Codein/Thebain