Bestimmung von Pyrrolizidinalkaloiden

In der letzten Zeit wurden häufig Meldungen über pflanzliche Inhaltstoffe veröffentlicht, die natürliche und gesunde Lebensmittel - wie Tee und Honig - zu angeblich krankmachenden Nahrungsmitteln machen. Ist dem wirklich so und was sind das für Substanzen?

Die Rede ist von Pyrrolizidinalkaloiden. Diese sind nicht in den für Tees relevanten Nutzpflanzen und Pollen per se enthalten, sondern in Wildkräutern, die bei der Ernte von Kulturpflanzen miterfasst werden oder durch Bienen in unsere Nahrungskette gelangen.

Demzufolge wird derzeit viel über das Pyrrolizidinalkaloid-Vorkommen in verschiedenen Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln sowie über deren Beurteilung bezüglich der Gesundheitsgefährdung für Menschen diskutiert.

Pyrrolizidinalkaloide (PA) kommen in Wildkräutern wie Kornblüter (Asteraceae), Borretschgewächse (Boraginaceae) und auch Hülsenfrüchte (Fabaceae oder Leguminosae) vor. Die Pflanzen bilden diese sekundären Pflanzeninhaltsstoffe zum Schutz vor Fraßfeinden. Derzeit sind über 600 Pyrrolizidinalkaloide identifiziert worden. Diejenigen Pyrrolizidinalkaloide, die eine 1,2-ungesättigte Necinstruktur aufweisen, werden effektive Abwehrschutzmechanismen gegenüber Pflanzenfressern zugeschrieben.

Die Verbraucher können u.a. über belastete Kräuter, Kräuter- und Roibuschtees, Pollen, Honig aber auch durch Getreide, verunreinigte Salatmischungen sowie Nahrungsergänzungsmittel Pyrrolizidinalkaloide aufnehmen. Nach derzeitigen wissenschaftlichen Stand können durch die Aufnahme 1,2-ungesättigter Pyrrolizidinalkaloide Schädigungen beim Mensch und Tier auftreten.

Derzeit gibt es noch keine gesetzlichen Grenzwerte für Pyrrolizidinalkaloide in Lebens- und Futtermitteln. Zu Beginn des Jahres 2019 hat die EU-Kommission zur Stakeholder Konsultation über mögliche Höchstgehalte von Pyrrolizidinalkaloiden in verschiedenen Lebensmitteln wie Tees, Pollen und pollenbasierte Lebensmitteln sowie Kräutern aufgerufen. Angedacht ist, dass die möglichen Höchstgehalte für vorrausichtlich 21 Pyrrolizidinalkaloide sowie für 12 co-eluierende PA´s gelten sollen.

Im Jahr 2017 wurde von der EFSA [1] der Wert für eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge an Pyrrolizidinalkaloiden aktualisiert und vom BfR in einer Stellungnahme vom 14.06.2018 [2] unterstützt.

Die EFSA hat im Jahr 2017 in ihrer Ergänzung zur Risikobeurteilung von 2011 [3] ein neuen Benchmark Dose Lower Confidence Limit 10 (BMDL10) von 237 µg/kg Körpergewicht pro Tag als Grundlage zur Beurteilung der gentoxisch-kanzerogenen Effekte der PA´s festgelegt. Somit läge die anzusetzende maximale tägliche  Aufnahmemenge mit 0,0237 µg/kg Körpergewicht pro Tag um das 3fache über der alten Empfehlung. Zuvor schlugen die EFSA [3] und das BfR [4] vor, eine Aufnahmemenge an Pyrrolizidinalkaloiden aus Lebensmitteln von 0,007 µg/kg Körpergewicht am Tag nicht zu überschreiten.

Bis es zur endgültigen Festlegung von Grenzwerten kommt, gilt die allgemein gültige Empfehlung für genotoxisch-kanzerogen-wirkendende Substanzen, wie Pyrrolizidinalkaloide, deren Aufnahme weitestgehend zu minimieren. Um unsere Kunden in punkto Verbraucherschutz dahingehend zu unterstützen, wurde in der IGV GmbH eine Methode zur Bestimmung von 28 vom BfR empfohlenen Pyrrolizidinalkaloiden und deren N-Oxiden etabliert. Die Pyrrolizidinalkaloide werden nach saurer Extraktion über Festphasenextraktion (SPE) gereinigt und mittels LC-MS/MS chromatographisch getrennt und detektiert. Wir untersuchen Pyrrolizidinalkaloide in Kräutern und Getreideproben.

In der IGV GmbH bestimmbare Pyrrolizidinalkaloide (BfR 28)

Echimidin Echimidin N-Oxid
Erucifolin Erucifolin N-Oxid
Europin Europin N-Oxid
Heliotridin Heliotridin N-Oxid
Intermedin Intermedin N-Oxid
Jacobin Jacobin N-Oxid
Lasiocarpin Lasiocarpin N-Oxid
Lycopsamin Lycopsamin N-Oxid
Monocrotalin Monocrotalin N-Oxid
Retrorsin Retrorsin N-Oxid
Senecionin Senecionin N-Oxid
Seneciphyllin Seneciphyllin N-Oxid
Senecivernin Senecivernin N-Oxid
Senkirkin  
Trichodesmin  

[1] EFSA Journal 2017; 15 (7):4908; Scientific Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM)) (2017b). Risks for human health related to the presence of pyrrolizidine alkaloids in honey, tea, herbal infusions and food supplements.

[2] BfR Stellungnahme Nr. 020/2018 vom 14. Juni 2018; Aktualisierte Risikobewertung zu Gehalten an 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloiden (PA) in Lebensmitteln

[3] EFSA Journal 2011; 9 (11):2406; Scientific Opinion on Pyrrolizidine alkaloids in food and feed.

[4] BfR Stellungnahme Nr. 030/2016 vom 28. September 2016; Pyrrolizidinalkaloide: Gehalte in Lebensmitteln sollen nach wie vor so weit wie möglich gesenkt werden.

Ansprechpartner

Dipl.-Troph. Kristin Gödeke
Tel. 033200 89-263
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