Multimethode Cannabinoide

Cannabinoide sind organische Moleküle, die hauptsächlich in der Hanfpflanze (Cannabis sativa L.) vorkommen. Mit der 7. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften ist der Anbau von Faserhanf seit 1996 in Deutschland wieder zugelassen. Seitdem nimmt die Bedeutung an hanfhaltigen Lebensmitteln immer mehr zu, im Handel erhältlich sind u.a. Hanfsamenöl, Süßwaren (Kekse, Schokolade), Tee und andere Getränke sowie Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel.
Bisher sind mehr als 120 verschiedene Cannabinoide bekannt. Die Hauptbestandteile der Hanfpflanze sind ∆9-Tetrahydrocannabinol (∆9-THC), Cannabidiol (CBD) und Cannabinol (CBN). Vor allem ∆9-THC und CBD spielen eine große Rolle. ∆9-THC wirkt psychoaktiv und besitzt daher eine wahrnehmungsverändernde Wirkung. Es wird in den Drüsenharren der Hanfpflanze gebildet, welche sich an den Blättern und Blütenständen befinden. Erst durch den Kontakt dieser Pflanzenteile z.B. bei der Ernte können die Samen kontaminiert werden und dadurch ins Lebensmittel gelangen. In der EU darf nur Nutzhanf angebaut werden, der maximal 0,2 % ∆9-THC enthält. Im Gegensatz zu ∆9-THC ist CBD nicht psychoaktiv und gilt daher auch nicht als Betäubungsmittel. Für CBD wird eine gesundheitlich positive Wirkung beworben, welche jedoch bisher noch nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Dennoch findet es vielfältig Einsatz nicht nur in Lebensmitteln sondern auch in kosmetischen Produkten.
Für Cannabinoide (speziell ∆9-THC) in Lebensmitteln existieren in der EU bisher noch keine einheitlichen Höchstgehalte, werden aber aktuell diskutiert. Durch die EFSA wurde 2015 eine akute Referenzdosis (ARfD) von 1 µg Gesamt-∆9-THC (∆9-THC + ∆9-THC-A) / kg KG abgeleitet. Mit Hilfe des ARfD-Wertes und der geschätzten Verzehrsmenge sollen die gemessenen ∆9-THC-Gehalte toxikologisch bewertet werden.
In der IGV GmbH wurde eine Multimethode entwickelt, die es ermöglicht folgende 10 relevantesten Cannabinoide mittels LC-MS/MS zu bestimmen:
∆9-THC, ∆9-THC-A, ∆8-THC, CBD, CBD-A, CBG, CBG-A, CBN, CBDV und ∆9-THCV.

Ansprechpartner
Dipl. Lebensmittelchemikerin
Frau Phillis Wieland
Tel. 033200 89-268
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M. Sc. Ernährungswissenschaften
Frau Luise Kowalski
Tel. 033200 89-136
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Quellen:
BtMG – Anlage 1 vom 10.03.2017 sowie 7. BtMÄndV vom 29.03.1996
Dirk W. Lachenmeier (2004): Hanfhaltige Lebensmittel – ein Problem?. Deutsche Lebensmittel-Rundschau, 100. Heft 12, S. 1ff.
Bundesinstitut für Risikobewertung (2021): BfR empfiehlt Akute Referenzdosis als Grundlage zur Beurteilung hanfhaltiger Lebensmittel. Stellungnahme Nr. 006/2021 des BfR vom 17. Februar 2021
Bundesinstitut für Risikobewertung (2021): Fragen und Antworten zu den gesundheitlichen Risiken von hanfhaltigen Lebensmitteln. 16.07.2021