Höchstgehalte für Ergotalkaloide in Lebensmitteln

Verordnung (EU) 2021/1399 vom 24.08.2021

Mit der Verordnung (EU) 2021/1399 der Kommission vom 24. August 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte an Mutterkorn-Sklerotien und Ergotalkaloiden in bestimmten Lebensmitteln gelten ab 1. Januar 2022 Höchstgehalte für Ergotalkaloide in bestimmten Getreideerzeugnissen.
Es sind Aufbrauchmöglichkeiten für die im Anhang der Verordnung genannten Produkte vorgesehen, sofern diese vor dem 1. Januar 2022 in Verkehr gebracht wurden.

Die Höchstgehalte gelten für die Summe der 12 Ergotalkaloide Ergocornin/-in, Ergocristin/-in, Ergocryptin/-in (α- und β-Form), Ergometrin/-in, Ergosin/-in sowie Ergotamin/-in.

Folgende Höchstgehalte sind in der Verordnung geregelt:

  • Mahlerzeugnisse aus Gerste, Weizen, Dinkel und Hafer mit einem Aschegehalt < 900 mg/100g: 100 μg/kg (ab 01.07.2024 50 μg/kg)
  • Mahlerzeugnisse aus Gerste, Weizen, Dinkel und Hafer mit einem Aschegehalt ≥ 900 mg/100g: 150 μg/kg
  • Gersten-, Weizen-, Dinkel- und Haferkörner, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden: 150 μg/kg
  • Roggenmahlerzeugnisse sowie Roggen, der für den Endverbraucher in Verkehr gebracht wird: 500 μg/kg (ab 01.07.2024 250 μg/kg)
  • Weizengluten: 400 μg/kg
  • Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder: 20 μg/kg

In der IGV GmbH werden bereits seit mehreren Jahren Ergotalkaloide mittels LC-MS/MS in Lebensmitteln untersucht.

Ansprechpartner
Dipl. Lebensmittelchemikerin
Frau Phillis Wieland
Tel. 033200 89-268
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M. Sc. Ernährungswissenschaften
Frau Luise Kowalski
Tel. 033200 89-136
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