Neue Kontaminantenverordnung VO (EU) 2023/915

Ab dem 25.05.2023 ist die neue Höchstmengenverordnung für Kontaminanten in Lebensmitteln VO (EU) 2023/915 der europäischen Union für Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln in Kraft getreten. Diese ersetzt damit die seit 2006 geltende Vorgängerverordnung EU (VO) 1880/2006, welche in den vergangenen Jahren vielfach ergänzt wurde.

Insbesondere ging es bei der Neufassung darum, die Begriffe, Definitionen und Zuordnungen im Verordnungstext verständlicher zu gestalten, um die Anwendbarkeit und den Verbraucherschutz besser zu gewährleisten.

Die Verordnung beinhaltet u.a. Höchstgehalte für:

  • Mykotoxine: z.B. Aflatoxine, Ochratoxin A, Deoxynivalenol, Zearalenon, Patulin, Fumonisine
  • Pflanzentoxine: z.B. Ergotalkaloide, Tropanalkaloide, Pyrrolizidinalkaloide, Opiumalkaloide
  • Schwermetalle: z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber, Arsen, Zinn
  • Prozesskontaminanten: z.B. PAK´s, 3-MCPD, Gycidol

Des Weiteren enthält die Kontaminantenverordnung ein Vermischungsverbot kontaminierter Lebensmittel. Berücksichtigung finden ebenfalls getrocknete, verdünnte, verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel unter Einbeziehung von Verarbeitungsfaktoren.

Die Mitarbeiter im Bereich Testlab der IGV GmbH besitzen langjährige Erfahrung im Bereich der Rückstandsanalytik sowie bei der lebensmittelrechtlichen Beurteilung von Befunden.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sind wir gerne für Sie da.

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Link zur VO (EU) 2023/915:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0915